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Der Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist neben der Gesellschafterversammlung das wichtigste Kontrollorgan der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat besteht gemäß des Gesellschaftervertrages aus maximal 12 Mitgliedern. Die Anzahl der Aufsichtsatsmitglieder und die Zusammensetzung des Aufsichtsrates beschließt der Stadtrat. Die Amtszeit endet in jedem Fall mit Ablauf der jeweiligen Wahlperiode des Stadtrates. Der Oberbürgermeister der Stadt Wittenberg ist Vorsitzender des Aufsichtsrates. Er kann den Aufsichtsrat einberufen, wenn es die Geschäfte der Gesellschaft erfordern. Der Aufsichtsrat beschließt u. a. über:

  • den Wirtschaftsplan

  • die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses

  • die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer

  • die Erteilung und den Widerruf von Prokuren

  • die Entlastung der Geschäftsführer

  • die Wahl des Abschlussprüfers


Unser Aufsichtsrat ist z. Z. mit folgenden Personen besetzt:

  • Eckhard Naumann (Oberbürgermeister) - Vorsitzender des Aufsichtsrates

  • Angelika Großkopf (Amtsleiterin für offene Vermögensfragen und Abfallwirtschaft) - stellv. Vorsitzende

  • Joachim Richter (Selbstständiger Kaufmann) - stellv. Vorsitzender

  • Werner Dreyer (Abteilung Finanzen und Controlling)

  • Dr. Hans-Peter Fette (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Krefeld)

  • Reinhold Engel (Dipl. Ing. i. R.)

  • Bernhard Scherz (Leitstandfahrer)

  • Stefan Kretschmar (Ausbilder)

  • Volker Kuchler (Dipl. Ing. i. R.)

  • Horst Georgi (Rentner)

  • Thomas Popp (Geschäftsführer)

  • Dr. Peter Zollner (Rentner)


KONTAKT
Hans-Joachim Herrmann
Geschäftsführer
03491/470-111
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Nicht vergessen: Heizung auf Sommerbetrieb schalten.

Mit den milden Frühlingstemperaturen sinkt der Wärmebedarf in deutschen Haushalten. Mehr

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