Der Aufsichtsrat ist neben der Gesellschafterversammlung das wichtigste Kontrollorgan der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat besteht gemäß des Gesellschaftervertrages aus maximal 12 Mitgliedern. Die Anzahl der Aufsichtsatsmitglieder und die Zusammensetzung des Aufsichtsrates beschließt der Stadtrat. Die Amtszeit endet in jedem Fall mit Ablauf der jeweiligen Wahlperiode des Stadtrates. Der Oberbürgermeister der Stadt Wittenberg ist Vorsitzender des Aufsichtsrates. Er kann den Aufsichtsrat einberufen, wenn es die Geschäfte der Gesellschaft erfordern. Der Aufsichtsrat beschließt u. a. über:
den Wirtschaftsplan
die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses
die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer
die Erteilung und den Widerruf von Prokuren
die Entlastung der Geschäftsführer
die Wahl des Abschlussprüfers
Unser Aufsichtsrat ist z. Z. mit folgenden Personen besetzt:
Eckhard Naumann (Oberbürgermeister) - Vorsitzender des Aufsichtsrates
Angelika Großkopf (Amtsleiterin für offene Vermögensfragen und Abfallwirtschaft) - stellv. Vorsitzende
Joachim Richter (Selbstständiger Kaufmann) - stellv. Vorsitzender
Werner Dreyer (Abteilung Finanzen und Controlling)
Dr. Hans-Peter Fette (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Krefeld)